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Wintergarten Glossar

Fachwissen zum Thema Wintergarten

Baurecht und Behörden

Glossar - Baurecht und Baubehörde

Die Vorschriften und baulichen Auflagen sind leider nicht landesweit einheitlich geregelt, sodass hier in Sachen baurecht keine allgemein gültigen Aussagen getroffen werden können. Für die Bereiche Wärmeschutz, Schallschutz sowie Brandschutz werden ebenfalls in jedem Bundesland andere Anforderungen gestellt. Im Baurecht wird unterschieden, ob es sich um einen Anbau oder ein Gebäude handelt, wodurch wiederum unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind. Eine Konstruktion, die an die Gebäudehülle angeschlossen wird, bezeichnet man als "Anbau" - einen freistehenden Pavillon würde man als "Gebäude" bezeichnen. Wird zwischen Wohnhaus und Wintergarten die Terrassentüre weggelassen oder eine bestehende Türe entfernt, gilt der Anbau als Wohnraum und es werden somit höhere Ansprüche an die Konstruktion und Verglasung - vor allem in Sachen Wärmedämmung - gestellt. Dies gilt auch bei einem Anbau mit Abtrennung zum Haus, wenn er beheizt werden soll.

Baubehörde

Die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (A) ist die Basis für die Errichtung von Gebäude. Die zuständige Behörde ist die Gemeinde oder Stadt (Bürgermeister). Beim zuständigen Bauamt werden die grundsätzlichen und technischen Fragen (Baufluchten, Grundgrenzen, Bebauungspläne usw.) abgeklärt.

Baurecht

Im Baurecht wird unterschieden, ob es sich um einen Anbau oder ein Gebäude handelt, wodurch wiederum unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind. Eine Konstruktion, die an die Gebäudehülle angeschlossen wird, bezeichnet man als "Anbau" - einen freistehenden Pavillon würde man als "Gebäude" bezeichnen. weiterlesen im E-Book

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Die Vorschriften und baulichen Auflagen sind leider nicht landesweit einheitlich geregelt, sodass hier in Sachen baurecht keine allgemein gültigen Aussagen getroffen werden können. Für die Bereiche Wärmeschutz, Schallschutz sowie Brandschutz werden ebenfalls in jedem Bundesland andere Anforderungen gestellt. Im Baurecht wird unterschieden, ob es sich um einen Anbau oder ein Gebäude handelt, wodurch wiederum unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind. Eine Konstruktion, die an die Gebäudehülle angeschlossen wird, bezeichnet man als "Anbau" - einen freistehenden Pavillon würde man als "Gebäude" bezeichnen. Wird zwischen Wohnhaus und Wintergarten die Terrassentüre weggelassen oder eine bestehende Türe entfernt, gilt der Anbau als Wohnraum und es werden somit höhere Ansprüche an die Konstruktion und Verglasung - vor allem in Sachen Wärmedämmung - gestellt. Dies gilt auch bei einem Anbau mit Abtrennung zum Haus, wenn er beheizt werden soll.

Baubehörde

Die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (A) ist die Basis für die Errichtung von Gebäude. Die zuständige Behörde ist die Gemeinde oder Stadt (Bürgermeister). Beim zuständigen Bauamt werden die grundsätzlichen und technischen Fragen (Baufluchten, Grundgrenzen, Bebauungspläne usw.) abgeklärt.

Baurecht

Im Baurecht wird unterschieden, ob es sich um einen Anbau oder ein Gebäude handelt, wodurch wiederum unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind. Eine Konstruktion, die an die Gebäudehülle angeschlossen wird, bezeichnet man als "Anbau" - einen freistehenden Pavillon würde man als "Gebäude" bezeichnen. weiterlesen im E-Book

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Die Vorschriften und baulichen Auflagen sind leider nicht landesweit einheitlich geregelt, sodass hier in Sachen baurecht keine allgemein gültigen Aussagen getroffen werden können. Für die Bereiche Wärmeschutz, Schallschutz sowie Brandschutz werden ebenfalls in jedem Bundesland andere Anforderungen gestellt. Im Baurecht wird unterschieden, ob es sich um einen Anbau oder ein Gebäude handelt, wodurch wiederum unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind. Eine Konstruktion, die an die Gebäudehülle angeschlossen wird, bezeichnet man als "Anbau" - einen freistehenden Pavillon würde man als "Gebäude" bezeichnen. Wird zwischen Wohnhaus und Wintergarten die Terrassentüre weggelassen oder eine bestehende Türe entfernt, gilt der Anbau als Wohnraum und es werden somit höhere Ansprüche an die Konstruktion und Verglasung - vor allem in Sachen Wärmedämmung - gestellt. Dies gilt auch bei einem Anbau mit Abtrennung zum Haus, wenn er beheizt werden soll.

Baubehörde

Die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (A) ist die Basis für die Errichtung von Gebäude. Die zuständige Behörde ist die Gemeinde oder Stadt (Bürgermeister). Beim zuständigen Bauamt werden die grundsätzlichen und technischen Fragen (Baufluchten, Grundgrenzen, Bebauungspläne usw.) abgeklärt.

Baurecht

Im Baurecht wird unterschieden, ob es sich um einen Anbau oder ein Gebäude handelt, wodurch wiederum unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind. Eine Konstruktion, die an die Gebäudehülle angeschlossen wird, bezeichnet man als "Anbau" - einen freistehenden Pavillon würde man als "Gebäude" bezeichnen. weiterlesen im E-Book